Wann ist eine Waage eichpflichtig?
Sobald eine Waage im geschäftlichen Verkehr eingesetzt wird — also für Verkauf, Einkauf, Abrechnung oder behördliche Zwecke — gilt sie als eichpflichtig. Das betrifft den klassischen Verkauf an der Theke ebenso wie Wägungen im Wareneingang oder im Versand.
Eichklassen III und IIII
Für den Handel sind in der Regel Eichklasse III (mittel) und IIII (gewöhnlich) relevant. Die Klasse beschreibt, wie fein die Waage auflöst und wie hoch die zulässige Verkehrsfehlergrenze ist.
Konformitätsbewertung & Inverkehrbringen
Vor dem ersten Inverkehrbringen muss eine Waage eine Konformitätsbewertung durchlaufen. Hersteller bringen eine CE-Kennzeichnung sowie das Metrologie-Kennzeichen (M) an. Die Konformitätserklärung gehört zur Dokumentation jeder gelieferten Waage.
Eichgültigkeit
Eine erfolgte Konformitätsbewertung gilt nicht unbegrenzt. Die Eichgültigkeit für nichtselbsttätige Waagen (NSW) im Handel beträgt in der Regel zwei Kalenderjahre. Danach ist eine Nacheichung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle oder das Eichamt erforderlich.
Pflichten des Betreibers
Betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Waage in ordnungsgemäßem Zustand ist, die Eichgültigkeit nicht überschritten wird und die Inbetriebnahme den Marktüberwachungsbehörden gemeldet wird. Reparaturen, die das Messergebnis beeinflussen können, ziehen in der Regel eine erneute Eichung nach sich.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte verweisen wir auf das MessEG, die MessEV und Ihre zuständige Eichbehörde.
